Angebote
Kuraufenthalt
Im Kuraufenthalt sind folgende Leistungen enthalten:
- Unterbringung;
- Verpflegung mit Menüauswahl: Abendessen am Anreisetag, Frühstück am Abreisetag, an anderen Tagen drei Mahlzeiten pro Tag: Frühstück, Mittagessen, Abendessen;
- Arzt und Krankenschwesternbetreuung;
- 3 ärztlich verordnete Kuranwendungen pro Behandlungstag - Montag bis Samstag ausgenommen Feiertage;
- tägliche Trinkkur.
Verkaufsregeln:
- Die Verkaufsbasis bilden Preispakete für Wochenaufenthalte (7, 14, 21 Tage).
- Die Ausnahme von den Verkaufsgrundsätzen ist der Verkauf im Rahmen eines LAST-MINUTE-Angebots und anderer Spezialangebote.
- Der Aufenthalt beginnt am Sonntag um 15 Uhr und endet am nächsten Sonntag um 11 Uhr. Beim Behandlungs- und Gesundheitsaufenthalt ist die erste Mahlzeit das Abendessen und die letzte Mahlzeit das Frühstück.
- Die Kuraufenthalte werden in den folgenden Objekten realisiert:
- Wielka Pieniawa, Carmen und Zdrowie in Polanica-Zdrój
- Jan Kazimierz, Chopin, Moniuszko und Jan Kazimierz B in Duszniki-Zdrój
- Polonia und Zameczek in Kudowa-Zdrój
Buchungen werden schriftlich (per Fax oder E-Mail) oder per Telefon angenommen. Die Bedingung für die Buchungsbestätigung ist die Vorauszahlung in der Höhe von 25% der Aufenthaltskosten auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto.
Die Zahlung kann in bar, per Überweisung oder mit Kreditkarte (Master Card, Visa, Maestro, VISA Elektron) erfolgen.
Alle unsere Gäste werden gebeten, nach dem Ankunft ins Kurhaus die Kurtaxe an der Rezeption zu entrichten. (Die Höhe der Kurtaxe wird durch die Stadtämtern festgelegt).
Die Kurtaxe wird von natürlichen Personen eingezogen, die mehr als einen Tag zu touristischen, Heil-, Erholungs- oder Bildungszwecken sich in den Orten auf den Gebieten aufhalten, denen der Status eines Kurortes gewährt wurde, kraft des Gesetzes vom 28. Juli 2005 über Kurbehandlung, Kurorte, Kurschutzgebiete und Kurgemeinden (Gesetzbuch Nr. 167, Pos. 1399 mit Veränderungen) für jeden Tag des Aufenthalts in solchen Orten.
Rechtsgrund: Art. 17 und 19 des Gesetzes vom 12. Januar 1991 über Steuer und lokale Gebühren (Gesetzbuch von 2006 Nr. 121, Pos. 844 mit Veränderungen).
Sätze nach den aktuellen Beschlüssen des Stadtrats:
Rechtsgrund: Art. 17 und 19 des Gesetzes vom 12. Januar 1991 über Steuer und lokale Gebühren (Gesetzbuch von 2006 Nr. 121, Pos. 844 mit Veränderungen).
Sätze nach den aktuellen Beschlüssen des Stadtrats:
- Polanica-Zdrój – PLN 3.00 / Tag (Beschluss XXI/152/2008 vom 28.10.2008)
- Duszniki-Zdrój – PLN 3.00 / Tag (Beschluss LVIII/287/10 vom 27.10.2010
- Kudowa-Zdrój – PLN 3.00 / Tag (Beschluss XLVI/323/09 vom 10.12.2009)





